Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 163 8
Zahnfleisch Keramik bei Implantatv.
Zahnfleisch aus Keramik bei Implantatversorgung
BEL II 163 8 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Zahneinheit
- Nicht abrechenbar
- Sofern es sich nicht um eine Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz-Richtlinie (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke) handelt, ist diese Leistung nicht abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Die BEL 163 8 ist nur in Verbindung mit einer Krone nach BEL 102 8 (Krone für vestib. Verbl. bei Implantatversorgung) abrechenbar.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellen von Zahnfleischpartien aus Keramik zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien in Verbindung mit einer Verblendung.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 163 8 ist für das Herstellen von Zahnfleischpartien bei einer Krone nach BEL 102 8 im Rahmen einer Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz-Richtlinie (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke) abrechenbar.Die BEL 163 8 ist je Zahn einmal abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 163 8 ist nur bei einer Keramikverblendung einer implantatgestützten Einzelkrone abrechenbar.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der BEL 163 8 setzt eine Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz- Richtlinie (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke) voraus.Dies muss sowohl auftragsseitig als auch in der Abrechnung genau geprüft werden. Bei der Rechnungslegung ist größte Sorgfalt geboten.