Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 137 0
Schubverteilungsarm
Schubverteilungsarm
BEL II 137 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Schubverteilungsarm
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Für das Erstellen eines gefrästen Lagers ist zusätzlich die BEL 136 0 (Gefrästes Lager) abrechenbar.
- Sollte der Schubverteilungsarm ein Teil einer Halte- und Stützvorrichtung sein, ist neben dem gefrästen Lager zum Schubverteilungsarm zusätzlich die BEL 202 1 (Einarmige gegossene Haltevorrichtung) einmal abrechenbar.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossener Schubverteilungsarm für gefrästes Lagerggf.
- Lötung, einfach
- Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
- Lotfreie Verbindung an Metallbasis
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 137 0 ist nur in Verbindung mit BEL 136 0 oder bei vorhandenem gefrästem Lager abrechenbar.Die BEL 137 0 ist neben der BEL 202 1 einmal abrechenbar, wenn der Schubverteilungsarm Teil einer Halte- und Stützvorrichtung ist.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Der Schubverteilungsarm stellt das „Sekundärteil“ zu einem gefrästen Lager dar.
- Die Voraussetzung für das Abrechnen der BEL 137 0 ist das Vorhandensein eines gefrästen Lagers.
Hinweise zur Rechnungslegung
In der Regel werden zu gefrästen Lagern und den dazugehörigen Schubverteilungsarmen auch Geschiebe verarbeitet. Geschiebe gehören in diesem Zusammenhang zu den privaten Leistungen. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.