Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 164 0
Vestibuläre Verblendung Komposit
Vestibuläre Verblendung Komposit
BEL II 164 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Verblendung
- Nicht abrechenbar
- Verblendungen, die außerhalb des Verblendbereichs stattfinden, sind nicht über das BEL II abrechenbar.
- Vollständige Verblendungen erfüllen nicht die Voraussetzungen der BEL 164 0.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Abrechnen der benötigten Konditionierung ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 155 0 (Konditionierung je Zahn/Flügel) möglich.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Vestibuläre Verblendung von gegossenen Metallflächen mit Komposit durch eine in der Regel dreifarbige Standardschichtung.Die BEL 164 0 schließt die Verblendung der Schneidekante bei den Zähnen 1–3 mit ein.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 164 0 ist für die vestibuläre Verblendung einer Krone nach BEL 102 4 und BEL 102 8, einem Brückenglied nach BEL 110 0, einer teleskopierenden Krone nach BEL 120 0 und BEL 120 1 oder einer Rückenschutzplatte nach BEL 208 1 abrechenbar.Die BEL 164 0 ist im Rahmen der Wiederherstellung einer Verblendung auch für die Herstellung einer Facette abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Bei der vestibulären Verblendung aus Komposit handelt es sich um die „Standardverblendung“ bei telekopierenden Kronen.
- Die vestibuläre Verblendung aus Komposit ist eine ergänzende Leistung zu den Nummern
- Sollte im Rahmen einer Instandsetzung nur ein Teil einer vestibulären Kompositverblendung (z. B. der Randbereich) erneuert werden, ist innerhalb des BEL II nur die Leistung 164 0 anzurechnen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung sollte genau geprüft werden, ob die Verblendungen innerhalb des Verblendbereichs (im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5 sowie im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4) stattfinden.