Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 102 3
Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel
Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel
BEL II 102 3 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Flügel
- Nicht abrechenbar
- Verblendungen sind bei dieser Leistung nicht nach BEL II abrechenbar.
- Die BEL 102 3 kann nicht allein abgerechnet werden, sondern benötigt weitere Kronen-/Brückenleistungen.
- Begleitleistungen, wie z. B. Pin setzen, Sägeschnitt, Segment beschleifen, vorbereiten, Präparationsgrenze darstellen, ausblocken, versiegeln, lackieren, Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente oder Metallverbindungen (inklusive Material), sind bereits Bestandteil dieser Leistung.
- Zusätzlich abrechenbar
- Die Befestigung dieser Kronenleistung erfolgt in der Regel über eine Verklebung innerhalb der Zahnarztpraxis. Aus diesem Grund ist eine vorbereitende Oberflächenbehandlung mit einer Konditionierung durch den Zahntechniker vorgesehen.
- Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 001 0 (Modell) je Kontrollmodell möglich.
- Eine Zahnfleischmaske kann über die BEL 002 3 (Verwendung von Kunststoff) je Front- und/oder Seitenzahngebiet (mit Ausnahme von Härtefällen), höchstens jedoch drei Mal je Modell (mit Ausnahme von Härtefällen) abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossener Anker aus Metall für Klebebrücke, unverblendetPin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten
Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
ggf.
- Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren
- Vorlötung, unterschiedliche Metalle
- Lötung, einfach
- Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
- Lötmodell
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 155 0 ist für die Konditionierung eines Flügels zur Vorbereitung des adhäsiven Befestigens neben der BEL 102 3 abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweis zur Abrechnung
- Über die Abrechnung von Adhäsivbrücken herrscht in den einzelnen KZV-Gebieten eine unterschiedliche Auffassung. Sie bewegt sich oft im Bereich der Ausnahmeindikationen. Hier sind dann die Bestimmungen der jeweiligen KZV zu beachten.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung muss der Herstellungsprozess mit den Leistungsinhalten der BEL 102 3 übereinstimmen.Sollte eine Metallverbindung entstehen, ist diese nicht als solche abrechenbar, da sie bereits in der Leistung beschrieben ist. Ebenso wäre auch das Lot als Material nicht abrechenbar, es sollte aber auf der Rechnung als Verbrauch dokumentiert werden.