Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 134 7
Primär-/Sek.-Teil Konf.-Anker
Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten – Anker – Primär- oder Sekundärteil
BEL II 134 7 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Primär-/Sekundärteil
- Nicht abrechenbar
- Sägemodelle oder Modelle für eine Stumpfherstellung sind nicht im Zusammenhang mit der BEL 134 7 abrechnungsfähig.
- Das alleinige Wiederbefestigen eines noch vorhandenen Ankers ist nach der BEL 134 9 (Wiederbef. Sek.-Teil) abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Abrechnen der Arbeitsmodelle ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 001 0 (Modell) je Modell möglich.
- Wenn im Zusammenhang mit einer Reparatur noch weitere Instandsetzungsmaßnahmen anfallen, ist ggf. auch die BEL 801 0 (Grundeinheit ZE) zusätzlich zu den weiteren Leistungsnummern aus der achten Hauptgruppe abrechnungsfähig.
- Das verwendete Konfektionsteil ist über das Material abrechenbar.
- Die Darstellung des verbliebenen Primärteils im Mund erfordert besondere Aufmerksamkeit und ist z. B. bei Erneuerung des Sekundärteils nur durch einen „Platzhalter“ (BEL 002 2 „Platzhalter einfügen“) zu erreichen.
- Vergleich BEL II BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Primärteils eines Konfektionsankers auf die Wurzelstiftkappe oder Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Sekundärteils in die Kunststoff- oder Metallbasis.Fügepassung
ggf.
- Vorlötung, unterschiedliche Metalle
- Lötung, einfach
- Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
- Lötmodell
- Lotfreie Verbindung
- Gegossene Retention an Sekundärteil zur Einarbeitung in Kunststoff- oder Metallbasis
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 134 7 ist für das Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Primär- oder Sekundärteils eines Kugelknopfankers auf der Wurzelstiftkappe nach BEL 101 3 abrechenbar.Die BEL 134 7 ist nicht abrechenbar, wenn bei einem Sekundärteil eines Kugelknopfankers ein Kunststofffertigteil ausgetauscht wird. Hierfür ist die BEL 813 0 abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 134 7 ist nur im Rahmen von Reparaturen abrechnungsfähig.
- Diese Leistung dient nicht dazu, die Gesamtleistung „Konfektionierter Anker“ auf zwei Leistungserbringer aufzuteilen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der erbrachten Leistungen nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere beim Material (Primär-/Sek.-Teil/ Konfektionsanker) ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.