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BEL II 134 7
Primär-/Sek.-Teil Konf.-Anker

Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten – Anker – Primär- oder Sekundärteil

BEL II 134 7 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • einmal je Primär-/Sekundärteil
  • Nicht abrechenbar
    • Sägemodelle oder Modelle für eine Stumpfherstellung sind nicht im Zusammenhang mit der BEL 134 7 abrechnungsfähig.
    • Das alleinige Wiederbefestigen eines noch vorhandenen Ankers ist nach der BEL 134 9 (Wiederbef. Sek.-Teil) abrechenbar.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Das Abrechnen der Arbeitsmodelle ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 001 0 (Modell) je Modell möglich.
    • Wenn im Zusammenhang mit einer Reparatur noch weitere Instandsetzungsmaßnahmen anfallen, ist ggf. auch die BEL 801 0 (Grundeinheit ZE) zusätzlich zu den weiteren Leistungsnummern aus der achten Hauptgruppe abrechnungsfähig.
    • Das verwendete Konfektionsteil ist über das Material abrechenbar.
    • Die Darstellung des verbliebenen Primärteils im Mund erfordert besondere Aufmerksamkeit und ist z. B. bei Erneuerung des Sekundärteils nur durch einen „Platzhalter“ (BEL 002 2 „Platzhalter einfügen“) zu erreichen.
  • Vergleich BEL II  BEB ZT 
check
Abrechenbar
  • einmal je Primär-/Sekundärteil
no-check
Nicht abrechenbar
  • Sägemodelle oder Modelle für eine Stumpfherstellung sind nicht im Zusammenhang mit der BEL 134 7 abrechnungsfähig.
  • Das alleinige Wiederbefestigen eines noch vorhandenen Ankers ist nach der BEL 134 9 (Wiederbef. Sek.-Teil) abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das Abrechnen der Arbeitsmodelle ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 001 0 (Modell) je Modell möglich.
  • Wenn im Zusammenhang mit einer Reparatur noch weitere Instandsetzungsmaßnahmen anfallen, ist ggf. auch die BEL 801 0 (Grundeinheit ZE) zusätzlich zu den weiteren Leistungsnummern aus der achten Hauptgruppe abrechnungsfähig.
  • Das verwendete Konfektionsteil ist über das Material abrechenbar.
  • Die Darstellung des verbliebenen Primärteils im Mund erfordert besondere Aufmerksamkeit und ist z. B. bei Erneuerung des Sekundärteils nur durch einen „Platzhalter“ (BEL 002 2 „Platzhalter einfügen“) zu erreichen.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Primärteils eines Konfektionsankers auf die Wurzelstiftkappe oder Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Sekundärteils in die Kunststoff- oder Metallbasis.

    Fügepassung

    ggf.

    • Vorlötung, unterschiedliche Metalle
    • Lötung, einfach
    • Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
    • Lötmodell
    • Lotfreie Verbindung
    • Gegossene Retention an Sekundärteil zur Einarbeitung in Kunststoff- oder Metallbasis

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 134 7 ist für das Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Primär- oder Sekundärteils eines Kugelknopfankers auf der Wurzelstiftkappe nach BEL 101 3 abrechenbar.

    Die BEL 134 7 ist nicht abrechenbar, wenn bei einem Sekundärteil eines Kugelknopfankers ein Kunststofffertigteil ausgetauscht wird. Hierfür ist die BEL 813 0 abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 134 7 ist nur im Rahmen von Reparaturen abrechnungsfähig.
    • Diese Leistung dient nicht dazu, die Gesamtleistung „Konfektionierter Anker“ auf zwei Leistungserbringer aufzuteilen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der erbrachten Leistungen nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere beim Material (Primär-/Sek.-Teil/ Konfektionsanker) ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.

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