Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 133 1
Individuelles Geschiebe
Individuelle Verbindungsvorrichtung – Individuelles Geschiebe
BEL II 133 1 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Geschiebe
- Nicht abrechenbar
- Wenn ein konfektioniertes Geschiebe verwendet wird, kann die BEL 134 1 (Konfektions-Geschiebe) nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das zusätzliche Abrechnen von folgenden Leistungen ist (je nach Auftrag) möglich:
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellen eines individuellen Geschiebes als Brückenteilungsgeschiebe und Einarbeiten des Primär- und Sekundärteils in die Krone oder das BrückengliedGeschiebefräsung
ggf.
- Vorlötung, unterschiedliche Metalle
- Lötung, einfach
- Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
- Lötmodell
- Lotfreie Verbindung
Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 133 1 ist eine zusätzliche Leistung zur Krone oder zum Brückenglied. Somit ist sie keine eigenständige Leistung, wie z. B. die teleskopierende Krone.
- Sie kann nicht als alleinige Leistung abgerechnet werden.
- Die BEL 133 1 findet nur noch Anwendung als Verbindungselement einer wegen Kon-/Divergenz der Pfeilerzähne in zwei Teilen herzustellenden Brücke.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der erbrachten Leistungen nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere bei der BEL 970 0 (Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung) ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.