Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 136 0
Gefrästes Lager
Gefrästes Lager für Schubverteilungsarm
BEL II 136 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je gefrästem Lager
- Nicht abrechenbar
- Das gefräste Lager stellt nicht die Vorbereitung für die Aufnahme einer Klammer oder einer Auflage dar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Um das Lager fräsen zu können, bedarf es der Herstellung eines „Fräsmodells“. Dieses ist unter der BEL 005 5 zusätzlich abrechenbar.
- Die BEL 137 0 (Schubverteilungsarm) ist nur in Verbindung mit der BEL 136 0 oder bei vorhandenem gefrästem Lager abrechnungsfähig.
- Die BEL 005 5 (Fräsmodell) ist zusätzlich abrechenbar, da die Fräsung für das gefräste Lager in der Regel mit einem Fräsgerät erbracht wird.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Fräsung eines Lagers für Schubverteilungsarm im Metall (Krone oder Brückenglied).Erläuterungen zur Abrechnung
Ein nicht gefrästes Lager für eine Auflage eines gegossenen Halte- und/oder Stützelementes ist nach BEL 103 1 abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Das gefräste Lager ist eine gefräste (nicht modellierte) „Vertiefung“ an einer Krone oder einem Brückenglied für die Aufnahme eines Schubverteilungsarmes.
- Die detaillierte Beschreibung „im Metall“ im Leistungsinhalt bedeutet, dass das Material der Krone oder des Brückengliedes Metall sein muss.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der gefrästen Lager mit den Schubverteilungsarmen übereinstimmen. Aus diesem Grund ist der Technikerlaufzettel nochmals zu überprüfen.