Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 155 0
Konditionierung je Zahn/Flügel
Konditionierung je Zahn/Flügel
BEL II 155 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Zahneinheit oder Flügel
- Nicht abrechenbar
- Das Konditionierungsmittel (z. B. Silan) ist nicht abrechnungsfähig.
- Das Konditionieren von Sätteln oder Einzelzähnen ist nicht innerhalb des BEL II über die BEL 155 0 abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Abrechnen der BEL 155 0 ist in Verbindung mit einer Kompositverblendung nach BEL 164 0 (Vestibuläre Verblendung Komposit) möglich.
- Zudem ist das Abrechnen der BEL 155 0 in Verbindung mit einer adhäsiv befestigten Brücke (BEL 102 3 „Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel“) möglich.
- Die BEL 155 0 kann außerdem in Verbindung mit einer semipermanenten Schiene (BEL 404 0 „Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn“) abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Konditionierung einer Metallfläche zur Aufnahme einer vestibulären Verblendung mit Komposit oder zur Vorbereitung einer adhäsiven BefestigungErläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 155 0 ist je Flügel für Adhäsivbrücke (BEL 102 3) und bei Verblendungen je Krone, Brückenglied oder Rückenschutzplatte nach BEL 164 0 abrechenbar.Bei der BEL 404 0 – semipermanente Schiene – ist die BEL 155 0 je Zahn abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die Konditionierung im BEL II beschreibt das Vorbereiten der Metalloberfläche für den Haftverbund (entweder Metall-Komposit oder Metall-Zahn). Das Konditionieren geschieht durch das Aufbringen der Siliziumdioxydschicht auf die zu verblendende oder zu „verklebende“ Gerüstfläche.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Konditionierung findet vorranging bei Kompositverblendungen statt. Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der tatsächlich erstellten Kompositverblendungen mit der Anzahl der Konditionierungen nochmals abgeglichen werden.