Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 110 0
Brückenglied
Brückenglied, Metall
BEL II 110 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je gegossenem Brückenglied
- Nicht abrechenbar
- Das Einstellen in einen Fixator (BEL 011 2) reicht für die Herstellung eines Brückengliedes nicht aus.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators für Teilverblendung aus Kunststoff, Komposit oder Keramik
ggf.
- Vorlötung, unterschiedliche Metalle
- Lötung, einfach
- Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
- Lötmodell
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 110 0 ist je tatsächlich gefertigter Zahneinheit abrechenbar.Für die vestibuläre Verblendung eines Brückengliedes nach BEL 110 0 sind die BEL 160 0, BEL 162 0 oder BEL 164 0 abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Eine Besonderheit des gegossenen Brückengliedes ist, dass die Metallverbindungen zu den Pfeilerkronen bereits im Brückenglied enthalten sind.
- Sollte am Brückenglied ein gefrästes Lager angefertigt werden, kann zusätzlich die BEL 136 0 (Gefrästes Lager) abgerechnet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Ein Brückenglied nach der BEL 110 0 ist sowohl bei festsitzendem als auch herausnehmbarem Zahnersatz, z. B. zwischen zwei teleskopierenden Kronen, abrechnungsfähig. Eine genaue Dokumentation seitens des Zahntechnikers ist unverzichtbar.