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BEL II 110 0
Brückenglied

Brückenglied, Metall

BEL II 110 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Das Einstellen in einen Fixator (BEL 011 2) reicht für die Herstellung eines Brückengliedes nicht aus.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die mögliche Verblendung ist über die BEL 160 0 (Vestibuläre Verblendung Kunststoff), BEL 162 0(Vestibuläre Verblendung Keramik) oder BEL 164 0 (Vestibuläre Verblendung Komposit) im Bereich der Verblendgrenzen abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.

    Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators für Teilverblendung aus Kunststoff, Komposit oder Keramik

    ggf.

    • Vorlötung, unterschiedliche Metalle
    • Lötung, einfach
    • Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
    • Lötmodell


    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 110 0 ist je tatsächlich gefertigter Zahneinheit abrechenbar.

    Für die vestibuläre Verblendung eines Brückengliedes nach BEL 110 0 sind die BEL 160 0, BEL 162 0 oder BEL 164 0 abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Eine Besonderheit des gegossenen Brückengliedes ist, dass die Metallverbindungen zu den Pfeilerkronen bereits im Brückenglied enthalten sind.
    • Sollte am Brückenglied ein gefrästes Lager angefertigt werden, kann zusätzlich die BEL 136 0 (Gefrästes Lager) abgerechnet werden.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Ein Brückenglied nach der BEL 110 0 ist sowohl bei festsitzendem als auch herausnehmbarem Zahnersatz, z. B. zwischen zwei teleskopierenden Kronen, abrechnungsfähig. Eine genaue Dokumentation seitens des Zahntechnikers ist unverzichtbar.

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