Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 134 3
Konfektions-Anker
Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten – Anker
BEL II 134 3 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Konfektionsanker
- Nicht abrechenbar
- Sämtliche Arten der Metallverbindung sind bei dieser Leistung bereits inkludiert und somit nicht separat abrechnungsfähig.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Abrechnen einer Wurzelstiftkappe muss über die BEL 101 3 (Wurzelstiftkappe) erfolgen.
- Der verwendete Konfektionsanker ist über das Material abrechenbar.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Einarbeiten des Primärteils eines Konfektionsankers auf die Wurzelstiftkappe und Einarbeiten des Sekundärteils in die Kunststoff- oder MetallbasisFügepassung
ggf.
- Vorlötung, unterschiedliche Metalle
- Lötung, einfach
- Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
- Lötmodell
- Lotfreie Verbindung
- Gegossene Retention an Sekundärteil zur Einarbeitung in Kunststoff- oder Metallbasis
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 134 3 ist für das Anbringen des Kugelknopfankers auf der Wurzelstiftkappe nach BEL 101 3 abrechenbar. - Spitta Kommentar
*Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 134 3 benötigt als Grundlage eine Wurzelstiftkappe.
- Sie kann nur in dem Festzuschuss-Befund 4.8 (Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn) angewendet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der erbrachten Leistungen nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere beim Material (Konfektionsanker) ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.