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BEB 97 3501
Konfektionsgeschiebe primär
Konfektionsgeschiebe primär
Arbeiten & Organisieren
BEB 97 3501 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die Leistung ist je Primärteil berechnungsfähig.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEB 97 BEL II BEB ZT
- Spitta Kommentar
- Bei Kombinationszahnersatz berechnungsfähig.
- Keine eigenständige Leistung.
- Zusatzleistung zu Krone oder Brückenglied.
- Die Leistung ist je Primärteil abrechnungsfähig, auch für Anker oder Gelenk.
- Trennung von Primärteil (= BEB 3501) und Sekundärteil (= BEB 3601 / BEB 3602).
- Wird ein Kunststoffhilfsteil verwendet und in Metall umgesetzt, handelt es sich um ein individuelles Geschiebe und kann nicht unter Konfektionsgeschiebe berechnet werden.
- Es ist aus Gründen der Stabilität angeraten, eine Umlaufraste für Schubverteilungsarm zu fertigen (= BEB 3025) + Schubverteilungsarm (= BEB 3215).
- Die Leistung umfasst das Einarbeiten in Krone oder Brückenglied.
- Primärteil (Matrize) eines konfektionierten Verbindungselements, kann intracoronal (im Ankerzahn) oder extracoronal (am Ankerzahn) befestigt werden.
- Ein konfektioniertes Geschiebe ist ein Verbindungselement für herausnehmbaren Zahnersatz, besteht aus zwei Teilen (Matrize und Patrize), erfüllt in seiner handelsüblichen Form seine volle Funktion, wird in seinem Material nicht verändert.