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BEL II 162 0
Vestibuläre Verblendung Keramik
Vestibuläre Verblendung Keramik
BEL II 162 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Verblendung
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 162 0 kann nicht für Vollverblendungen abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Die vestibuläre Verblendung aus Keramik ist eine ergänzende Leistung zu den Kronen-und/oder Brückengerüsten im Verblendbereich.
- Bei Instandsetzungen kann die BEL 162 0 im Rahmen einer Verblendungsreparatur anfallen.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Vestibuläre Verblendung von gegossenen Metallflächen mit Keramik durch eine in der Regel dreifarbige Standardschichtung.Die BEL 162 0 schließt die Verblendung der Schneidekante bei den Zähnen 1–3 mit ein.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 162 0 ist für die vestibuläre Verblendung einer Krone oder eines Brückengliedes abrechenbar.Die BEL 162 0 ist im Rahmen der Wiederherstellung einer Verblendung auch für die Herstellung einer Facette abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 162 0 ist eine Standardverblendung innerhalb des BEL II und wird nur bei festsitzendem Zahnersatz im Rahmen von Regelversorgungen erbracht.
- Ebenfalls zur Regelversorgung gehören die vestibulären Verblendungen im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5 sowie im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4.
- Im Bereich der Zähne 1 bis 3 umfasst die vestibuläre Verblendung auch die Schneidekanten.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung sollten die Verblendgrenzen mit den erstellten Verblendungen nochmals abgeglichen werden.









