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beb 97 2908
Brückenteilungsgeschiebe, konfektioniert
Brückenteilungsgeschiebe, konfektioniert
Arbeiten & Organisieren
beb 97 2908 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die Leistung ist einmal je Teilungsgeschiebe berechnungsfähig.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich beb 97 BEL II
- Spitta Kommentar
- je Teilungsgeschiebe abrechnungsfähig
- keine eigenständige Leistung, zusätzliche Leistung zu Krone oder Brückenglied
- Ein Konfektionsgeschiebe ist ein voll funktionsfähiges Fertigteil aus Metall, welches angegossen oder angelötet wird.
- umfasst das Einmodellieren des Primär- und Sekundärteils in Wachs oder Metall, löten oder angießen, einpassen, ausarbeiten
- konfektioniertes Geschiebe, eingearbeitet in Krone, Brückenglied zum Ausgleich divergierender, konvergierender Pfeilerzähne
- besteht aus Primär- und Sekundärteil (Matrize/Patrize)
- gegossen oder angegossen
- Qualitätsmerkmal
- wackelfreier, fester Sitz der Geschiebeteile
- möglichst geringer Spalt zwischen den Geschiebeteilen
- ausreichender Halt – nicht unter 2 mm Höhe/Breite/Tiefe