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beb 97 2122
Krone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung
Krone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung
Arbeiten & Organisieren
beb 97 2122 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die Leistung ist einmal je gegossene Krone berechnungsfähig.
- Zusätzlich abrechenbar
- BEB 0007 (Kontrollmodell)
- BEB 0105 (Stumpf aus Kunststoff)
- BEB 0201 (Stumpfabdruck galvanisieren)
- BEB 0213 (Ausblocken eines Stumpfes)
- BEB 0214 (Reponieren eines Stumpfes)
- BEB 2802 (Kaufläche nach gnathologischen Kriterien/Keramik)
- BEB 2804 (Frontzahn nach gnathologischen Kriterien/Keramik)
- BEB 2811 (Selektives Einschleifen nach Remontage)
- BEB 2911 (Krone, Brückenglied für Klammer vorbereiten)
- BEB 2912 (Krone, Brückenglied, Inlay passend für vorhandene Prothese arbeiten)
- BEB 2965 (Zuschlag für Arbeiten unter dem Stereomikroskop)
- Metall (Legierung)
- Vergleich beb 97 beb ZT
- Spitta Kommentar
- für Einzelkrone, Brückenpfeiler oder Ankerkrone zur Aufnahme von individuellen/konfektionierten Verbindungsvorrichtungen
- je Krone berechnungsfähig
Merke: keine Einschränkung bei der Verwendungsmöglichkeit – universell anwendbar. - umfasst das Modellieren, Einbetten, Gießen, Ausarbeiten und das Gummieren und Polieren des Kronenrandes
- nach tangentialer Präparation des Zahnes
- Kronengerüst, gegossen aus Metall, vorbereitet zur Aufnahme einer Vollverblendung aus Keramik
- mehrflächige Verblendung
- Qualitätsmerkmal
- blasen- und lunkerfreie Verblendkrone ohne unter sich gehendes Gebiet
- exakter, rotationssicherer Sitz auf dem Meisterstumpf
- exakte Randlänge bündig mit dem Präparationsrand ohne Randspalt
- ausreichendes Retentionsgebiet sandgestrahlt, sauber und fettfrei
- ausreichender Approximal- und/oder Okklusionskontakt