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BEL II 021 8
Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung

Basis aus Kunststoff – für Aufstellung bei Implantatversorgung

BEL II 021 8 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 301 0 (Aufstellung, Grundeinheit) und die 302 0 (Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn) sind nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das Abrechnen der BEL 301 8 (Aufstellung, Grundeinheit bei Implantatv.) und der BEL 302 0 (Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn) ist zwingend zu erbringen und abzurechnen.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Basis aus Kunststoff bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 021 8 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Eine Basis aus Kunststoff dient der Aufstellung einer Wachsanprobe als Verstärkung.
    • Die Basis ist nur bei zahnlosen Kiefern abrechenbar.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 021 8 (Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung) ist nur bei einer Ausnahmeindikation nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechnungsfähig! Hier muss eine gute Kommunikation zwischen Praxis und Labor stattfinden, damit keine Abrechnungsfehler entstehen.