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BEL II 011 1
Modellpaar trimmen
Fixieren der Bisslage – Modellpaar trimmen
BEL II 011 1 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Modellpaar
- Nicht abrechenbar
- In dem Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des VDZI und der KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung wird das Folgende bestimmt: "Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist die L-Nr. 011 1 nur in Verbindung mit KFO-Leistungen abrechenbar. Fürs dasselbe Modellpaar können die L-Nr. 001 0 und 013 0 nicht nebeneinander abgerechnet werden."
- Zusätzlich abrechenbar
- Die BEL 011 1 kann erneut erforderlich werden, um Fortschritte im jeweiligen Behandlungsfall festzuhalten.
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Modellpaar trimmen, okklusionsbezogen.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 011 1 ist in Verbindung mit KFO-Leistungen abrechenbar. Für dasselbe Modellpaar können die BEL 011 1 und BEL 013 0 nicht nebeneinander abgerechnet werden. Hinweise zur Abrechnung
- Bei dieser ergänzenden Leistung werden die Sockel des Ober- und des Unterkiefermodells so zueinander passend – und in der Regel an der Modell-Rückseite parallel – getrimmt, dass dadurch eine okklusionsbezogene Ebene für beide Modelle entsteht.
Hinweise zur Rechnungslegung
Diese ergänzende Maßnahme ist nur im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen abrechenbar.