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BEL II 002 1
Doublieren eines Modelles

Doublieren eines Modelles

BEL II 002 1 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Kiefer
no-check
Nicht abrechenbar
  • Sollte eine Abformung ein zweites Mal mit Gips ausgegossen werden, stellt dieser Arbeitsschritt kein Doublieren das und ist somit nicht abrechenbar.
  • Das Material (z. B. Doubliersilikon) ist nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das nach dem Doublieren erzeugte neue Modell ist abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterungen zum Leistungsinhalt
    Doublieren, je Modell für

    • Bissführungsplatte,
    • Kralle,
    • Kappe,
    • eine abnehmbare Schiene über mehr als drei Zähne,
    • Set-up Modell,
    • Crozat-Modell.

    Auch auf Anweisung des Zahnarztes bei medizinischer Indikation, z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Kieferverletzung oder Kieferklemme.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse.

    Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist gesondert abrechenbar. Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die BEL 002 1 "Doublieren" bis auf die in der Erläuterung zum Leistungsinhalt aufgeführten Ausnahmefälle nicht abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Neben dem Doublieren sind noch weitere Modellpositionen erforderlich.
    • Bei einigen Arbeitsschritten wird in der Zahntechnik doubliert, jedoch ist diese Leistung zum Teil in den Leistungsinhalten "all-inclusive".
    • Es besteht keine Aufbewahrungspflicht für die Doublikatsformen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Da die Doublikatsformen häufig nicht länger aufbewahrt werden, ist die richtige Dokumentation für eine korrekte Abrechnung zwingend notwendig.