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BEL II 002 3
Verwendung von Kunststoff
Verwendung von Kunststoff
BEL II 002 3 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Menge (max. dreimal)
- Nicht abrechenbar
- Bei der Anfertigung von Kunststoffstrümpfen ist diese Leistung nicht abrechenbar. Der Kunststoffstumpf löst im BEL keine zusätzliche Leistung aus.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 001 0 je Kontrollmodell möglich.
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Verwendung von Kunststoff zur Darstellung der im Mund verbliebenen individuellen Primärteile und/oder zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien.Erläuterungen zur Abrechnung
Keine. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Innerhalb des BEL II kann diese Leistung für verschiedene zahntechnische, handwerkliche Leistungen abgerechnet werden.
- Diese Leistung ist nicht bei jedem Auftrag abrechenbar. Ob die Leistung abrechenbar ist, hängt von der Befundklasse der Festzuschüsse ab.
- Bei Härtefällen ist die Leistung in der Regel nicht abrechenbar.
- In der Zahntechnik kann es sich dabei bespielsweise um eine der folgenden Leistungen handeln:
- Sekundärteleskopkrone ausblocken bei Unterfütterung
- Zahnfleischmaske aus Silikon
Hinweise zur Rechnungslegung
Innerhalb der Abrechnung sollte anhand des Befundes genau geprüft werden, ob diese Leistung abgerechnet werden kann.Auch wenn der Zahntechniker eine dieser Leistungen erzeugt, ist sie nicht immer unbedingt abrechenbar.
Je nach Leistung ist die maximale Menge der Position abhängig von der Regio, in der sie erbracht wird.
Bei Härtefällen ist diese Leistung u. U. nicht abrechenbar.