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BEL II 002 3
Verwendung von Kunststoff

Verwendung von Kunststoff

BEL II 002 3 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Bei der Anfertigung von Kunststoffstrümpfen ist diese Leistung nicht abrechenbar. Der Kunststoffstumpf löst im BEL keine zusätzliche Leistung aus.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 001 0 je Kontrollmodell möglich.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterungen zum Leistungsinhalt
    Verwendung von Kunststoff zur Darstellung der im Mund verbliebenen individuellen Primärteile und/oder zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Keine.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Innerhalb des BEL II kann diese Leistung für verschiedene zahntechnische, handwerkliche Leistungen abgerechnet werden.
    • Diese Leistung ist nicht bei jedem Auftrag abrechenbar. Ob die Leistung abrechenbar ist, hängt von der Befundklasse der Festzuschüsse ab.
    • Bei Härtefällen ist die Leistung in der Regel nicht abrechenbar.
    • In der Zahntechnik kann es sich dabei bespielsweise um eine der folgenden Leistungen handeln:
      • Sekundärteleskopkrone ausblocken bei Unterfütterung
      • Zahnfleischmaske aus Silikon

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Innerhalb der Abrechnung sollte anhand des Befundes genau geprüft werden, ob diese Leistung abgerechnet werden kann.

    Auch wenn der Zahntechniker eine dieser Leistungen erzeugt, ist sie nicht immer unbedingt abrechenbar.

    Je nach Leistung ist die maximale Menge der Position abhängig von der Regio, in der sie erbracht wird.

    Bei Härtefällen ist diese Leistung u. U. nicht abrechenbar.