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BEL II 012 8
Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung

Einstellen in Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung

BEL II 012 8 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • einmal je Artikulation
  • Nicht abrechenbar
    • Werden die Modelle mit einem Gesichtsbogen montiert, handelt es sich nicht mehr um eine BEL-Leistung und ist somit nicht über die BEL 012 8 abrechenbar.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Die zuvor erstellten Modelle können abgerechnet werden.
check
Abrechenbar
  • einmal je Artikulation
no-check
Nicht abrechenbar
  • Werden die Modelle mit einem Gesichtsbogen montiert, handelt es sich nicht mehr um eine BEL-Leistung und ist somit nicht über die BEL 012 8 abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die zuvor erstellten Modelle können abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren. Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 012 8 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinie (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

    Die BEL 012 8 ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste.

    Die BEL 012 8 ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z. B. bei der BEL 808 8.

    Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z. B. Gesichtsbogen) ist nicht nach BEL 012 0 abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die mehrfache Montage der Modelle ist innerhalb des BEL II - 2014 abrechenbar. Die Abdrucknahme oder die erneute Bissregistrierung muss jedoch praxisseitig für die KZV dokumentiert werden.
    • Beim Mittelwertartikulator handelt es sich nur um die mindeste (ausreichende) Voraussetzung im zahntechnischen Ablauf.
    • Bei dieser Leistung muss es sich um eine Versorgung nach Nr. 36 "Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer" handeln.

    Hinweis zur Rechnungslegung
    Um diese Leistung mehrfach zu berechnen, muss es zu einer geänderten Bisslage der Modelle kommen.

    Damit dies um Mittelwertartikulator umgesetzt werden kann, ist die Bissnahme seitens der Zahnarztpraxis notwendig.

    Für das erneute Einartikulieren wird in der Regel nur ein Modell neu gegen den bereits montierten Gegenkiefer gesetzt. Da dies im Nachhinein nicht immer nachvollziehbar ist, ist die genaue Dokumentation seitens des Zahntechnikers unabdingbar.