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BEL II 031 0
Provisorische Krone/Brückenglied

Provisorische Krone oder provisorisches Brückenglied

BEL II 031 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Sollte zur Unterstützung eine Metallarmierung erzeugt werden, ist diese nicht im Rahmen des BEL II abrechnungsfähig, sondern nur über die BEB berechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 001 0 je Kontrollmodell möglich.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Provisorische Krone, Stiftkrone oder Brückenzwischenglied ohne Armierung, einschließlich Pin setzen je Stumpfsegment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes Sägeschnitt, Stumpfsegment beschleifen und vorbereiten Präparationsgrenze darstellen ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren, ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips einschließlich Reponieren.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Für die Herstellung einer provisorischen Krone, Stiftkrone oder eines Brückenzwischengliedes nach BEL 031 0 ist ein Formteil nach BEL 032 0 nicht abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Innerhalb des BEL II ist bei dieser Leistung kein Herstellungsprozess vorgegeben.
    • Diese Leistung fällt individuell im Labor an.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Da ein Formteil nicht im Zusammenhang mit der BEL 031 0 abgerechnet werden kann, ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.