Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
BEL II 021 5
Basis für Aufstellung
Basis aus Kunststoff – für Aufstellung
BEL II 021 5 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Bei Basen aus Modellguss ist die BEL 021 5 nicht abrechenbar.
- Die BEL 021 5 ist ebenfalls nicht abrechenbar, sofern keine Anprobe durchgeführt wird.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 021 5 ist bei einem zahnlosen Kiefer, bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen oder bei Interimsprothesen abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Eine Basis aus Kunststoff dient der Aufstellung einer Wachsanprobe als Verstärkung.
- Sie ist nur bei zahnlosen Kiefern abrechenbar.
- Auch bei Aufstellungen von Interimsprothesen (Festzuschuss-Befundklasse 5), die am Patienten anprobiert werden, ist diese Kunststoffbasis abrechenbar.
Hinweise zur Rechnungslegung
Da im Leistungsinhalt eine Anprobe als Grundvoraussetzung beschrieben ist, muss dies in der Rechnungsstellung berücksichtigt werden. Dies betrifft auch die Interimsprothesen.