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BEL II 007 0
Zahnkranz sockeln

Zahnkranz sockeln

BEL II 007 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Zahnkranz
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 006 0 (Zahnkranz) und die BEL 007 0 sind gleichzeitig weder über die Zahnarztpraxis noch über das gewerbliche Labor abrechenbar, außer wenn ein Mitarbeiter des gewerblichen Labors in der Zahnarztpraxis tätig geworden ist.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Bei gleichartigen Versorgungen sind vorbereitende Maßnahmen ggf. zusätzlich abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Vorhandenen Zahnkranz bearbeiten und zum Sägemodell, Einzelstumpfmodell oder Set-up-Modell zur Herstellung eines Positioners vervollständigen.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 007 0 ist vom Praxislabor abrechenbar, wenn die BEL 006 0 durch das gewerbliche Labor erbracht und abgerechnet wird.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Diese Leistung stellt den zweiten Teil zur BEL 006 0 (Zahnkranz) dar.
    • Das Sägen und Vorbereiten der Stümpfe ist nicht in dieser Leistung, sondern in den Kronen- und Brückenpositionen enthalten.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 006 0 (Zahnkranz) und die BEL 007 0 sind getrennt zu betrachten und entsprechend zu dokokumentieren.