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BEL II 022 0
Bisswall

Bisswall

BEL II 022 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar

-Die BEL 022 0 kann nicht allein abgerechnet werden, sondern wird immer mit Leistungen der „Basen“ ergänzt.

check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wird der Bisswall auf der Basis der BEL 021 1 (Individueller Löffel), der BEL 021 2 (Funktionslöffel), der BEL 021 3 (Basis für Bissregistrierung), der BEL 021 4 (Basis für Stützstiftregistrierung) oder der BEL 021 6 (Basis für Bissregistr. bei Implantatversorgung) erstellt, so ist diese Basis entsprechend abrechenbar.
  • Wird der Bisswall auf einer Modellgussbasis erstellt, so ist der Modellguss zusätzlich abzurechnen.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese. Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregistrierhilfe.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff nach BEL 022 0 auf eine Basis nach BEL 021 2 oder BEL 021 3 ist einmal je Basis abrechenbar.
    Das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff nach BEL 022 0 auf eine Metallbasis oder eine Prothese ist einmal je Basis abrechenbar.
    Die BEL 022 0 ist neben den Basen für Stützstiftregistrierung für Ober- und Unterkiefer nach der BEL 021 4 und dem Anbringen des Registrierbestecks nach BEL 023 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Innerhalb des BEL II kann der Bisswall auf eine Kunststoffbasis, einen Kunststofflöffel oder eine Metallbasis erstellt werden.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der tatsächlich erstellten Bisswälle nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere bei der BEL 021 4 (Basis für Stützstiftregistrierung) ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.