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BEL II 021 3
Basis für Bissregistrierung
Basis aus Kunststoff (ohne Bisswall) – für Bissregistrierung
BEL II 021 3 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Basis
- Nicht abrechenbar
- Eine praxisseitige Bissregistrierung erfüllt nicht die BEL 021 3.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff.Erläuterungen zur Abrechnung
Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach BEL 021 3 ist die BEL 022 0 je Basis einmal abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die Basis für eine Bissregistrierung wird in der Regel aus selbsthärtendem Kunststoffhergestellt und erzeugt die Grundlage für den aufzubringenden Bisswall.
Hinweise zur Rechnungslegung
Diese Leistung ist ggf. mehrfach abzurechnen. Hier muss eine genaue Informationsweitergabe seitens des Zahntechnikers an die Verwaltung erfolgen.