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BEL II 021 3
Basis für Bissregistrierung

Basis aus Kunststoff (ohne Bisswall) – für Bissregistrierung

BEL II 021 3 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Eine praxisseitige Bissregistrierung erfüllt nicht die BEL 021 3.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die Basis für eine Bissregistrierung zieht zwangsläufig die BEL 022 0 (Bisswall) nach sich.
  • Wenn eine Bissregistrierung häufiger als einmal notwendig ist, ist die BEL 021 3 sowie die sie ergänzende BEL 022 0 (Bisswall) entsprechend ihrer erbrachten Menge abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach BEL 021 3 ist die BEL 022 0 je Basis einmal abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die Basis für eine Bissregistrierung wird in der Regel aus selbsthärtendem Kunststoffhergestellt und erzeugt die Grundlage für den aufzubringenden Bisswall.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Diese Leistung ist ggf. mehrfach abzurechnen. Hier muss eine genaue Informationsweitergabe seitens des Zahntechnikers an die Verwaltung erfolgen.