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BEL II 006 0
Zahnkranz

Zahnkranz

BEL II 006 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Zahnkranz
Vergleich BEL II  beb 97 
no-check
Nicht abrechenbar
  • Beide Leistungen sind gleichzeitig weder über die Zahnarztpraxis noch über das gewerbliche Labor abrechenbar, außer wenn ein Mitarbeiter des gewerblichen Labors in der Zahnarztpraxis tätig geworden sind.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die BEL 006 0 löst nachfolgend die BEL 007 0(Zahnkranz sockeln) aus.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Herstellung eines Zahnkranzes im Praxislabor zur späteren Ergänzung mit einem Gipssockel zu einem Sägemodell oder einem Einzelstumpfmodell oder einem Set-up Modell für die KFO-Planung oder Herstellung eines Positioners durch das gewerbliche Labor.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 006 0 ist nicht durch das gewerbliche Labor abrechenbar, es sei denn der Leistungsinhalt wird durch das gewerbliche Labor in der Zahnarztpraxis erbracht.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die Leistung stellt den zweiten Teil zu der nachfolgenden BEL 007 0 (Zahnkranz sockeln) dar.
    • Hierbei wird nur der Zahnkranz durch die Zahnarztpraxis oder durch das gewerbliche Labor in der Zahnarztpraxis erstellt. Letzteres ist jedoch eher unwahrscheinlich.
    • In der Praxis des Zahnarztes wird die Abformung nur so weit mit Gips ausgegossen, dass etwas mehr als die Zahnabformung ausgefüllt ist.
    • Dies Leistung ist je Zahnkranz abrechenbar.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 006 0 und die BEL 007 0 (Zahnkranz sockeln) sind getrennt zu betrachten und entsprechend zu dokumentieren.