Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ § 3
Vergütungen
- Paragraph
Als Vergütungen stehen dem Zahnarzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Kommentar zu § 3
§ 3 benennt abschließend den Katalog der Vergütungsbestandteile, die dem Zahnarzt zustehen, nämlich Gebühren, Entschädigungen und Auslagen.
Näheres zu Umfang und Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs findet sich in den jeweiligen Regelungen in § 4 (Gebühren), § 8 (Entschädigungen) sowie § 4 Abs. 3 und § 9 GOZ (Auslagen).
- BZÄK Kommentar
- § 3 nennt abschließend der Arten der Vergütung des Zahnarztes. „Gebühren“ werden in § 4 GOZ, „Entschädigungen“ werden in § 8 GOZ und „Auslagen“ werden in § 4 Abs. 3 und § 9 GOZ näher definiert. (Einzelheiten siehe dort)
Begründung der Bundesregierung zur GOZ-Novelle 2012
§ 3
Die Änderung ist eine Folgeregelung zur Neufassung des § 8.
- Spitta Kommentar