Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 555
Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen
Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 555 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Sitzung abrechenbar
- Die GOÄ 555 ist abrechenbar die die gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen.
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 555
keine
Allgemeine Bestimmungen
In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten, mit Ausnahme der für Inhalationen sowie der Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Leistungsbeschreibung
Mit der GOÄ 555 wird die „gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen“ in Ansatz gebracht. Die Niederfrequenztherapie bei anderen Indikationen entspricht der Leistungsbeschreibung der GOÄ 551 (Reizstrombehandlung [Anwendung niederfrequenter Ströme]).
Der Ansatz der im Vergleich zur Reizstrombehandlung (GOÄ 551) deutlich höher bewerteten GOÄ 555 GOÄ setzt die Behandlung gemäß Leistungsbeschreibung, nämlich die gezielte Therapie von „spastischen und/oder schlaffen Lähmungen“ voraus.
- Erhöhter Steigerungssatz
Die GOÄ 555 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden. Der Mittelsatz liegt beim reduzierten Gebührenrahmen bei 1,8. Bei Verwendung eines Steigerungssatzes oberhalb des Mittelsatzes ist bei Leistungen des reduzierten Gebührenrahmens eine medizinische Begründung erforderlich.
Die Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOÄ von einem dem 2,5-fachen Satz übersteigenden Steigerungsfaktor ist nicht möglich.
- Spitta Kommentar