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BEMA 604
Laborkosten Fremdlabor

Laborkosten Fremdlabor

BEMA 604 Schnellcheck

Punktzahl:
check
Abrechenbar
  • Fremdlaborkosten, die nicht über den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz oder Kieferorthopädie abgerechnet werden können
  • Material- und Laborkosten einer Verbandplatte, im Fremdlabor hergestellt
  • Material- und Laborkosten eines Obturators, im Fremdlabor hergestellt
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Weiterberechnung von Fremdlaborkosten
no-check
Nicht abrechenbar
  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (HKP)
  • Material- und Laborkosten bei Aufbissbehelfen (Kieferbruchformular)
  • Material- und Laborkosten bei Kieferorthopädie (kieferorthopädischer Behandlungsplan)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Die allgemeinen Praxiskosten, auch die durch die Anwendung von zahnärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten, sind in den abrechnungsfähigen Leistungsansätzen enthalten. Nicht in den Leistungsansätzen enthalten sind die Kosten für Arzneimittel und Materialien, die Kosten für die Instrumente, Gegenstände und Stoffe, die der Kranke zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, sowie die zahntechnischen Laborkosten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, und die Versand- und Portokosten. Die Kosten der Röntgendiagnostik – mit Ausnahme der Versand- und Portokosten – sind in den Leistungsansätzen enthalten.

  • Spitta Kommentar

    Es ist zu beachten, dass es sich um die Kosten handelt, die nicht über den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz oder Kieferorthopädie abgerechnet werden können. Hier kommt beispielsweise eine Verbandplatte infrage, die im Anschluss an einen chirurgischen Eingriff (Osteotomie, Wurzelspitzenresektion, Zystenoperation etc.) benötigt wird. Die Verband- oder Verschlussplatte (Obturator) wird bei Verletzungen des Gesichtsschädels oder bei Kiefergelenkserkrankungen über das Kieferbruchformular abgerechnet, nur im Zusammenhang mit konservierend/chirurgischen Leistungen über den Erfassungsschein. Erfolgt die Abrechnung auf dem Erfassungsschein, so werden die Material- und Laborkosten über die Bema 603 (Eigenlabor) und Bema 604 (Fremdlabor) abgerechnet. Die Laborrechnung selbst verbleibt in der Praxis. Regionale Unterschiede in den einzelnen KZV-Bereichen sind zu beachten.

    Die Kosten sind in Centbeträgen in der EDV bzw. auf dem Erfassungsschein einzutragen und werden bei der Quartalsabrechnung abgerechnet.