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BEL II 751 0
Mehrarmiges H-/A-Element

Mehrarmiges Halte- oder Abstützelement, je Zahn

BEL II 751 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Hilfsteile, die für die Herstellung der BEL 751 0 vom Zahntechniker verwendet werden, können nicht in Rechnung gestellt werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • In der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 751 0 sind alle unter dieser Position anzusetzenden Arten der Halte- und/oder Abstützelemente aufgeführt.
  • Werden darüber hinaus weitere einarmige Klammerarten benötigt, kann hierfür die BEL 381 0 (Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung) angewendet werden.
  • Wird die BEL 751 0 mittels einer Metallverbindung befestigt, ist die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Mehrarmiges Halteelement, gebogen (Adams-, Pfeil-, Voß-, Crozatklammer).

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Wird ein mehrarmiges Halte- oder Abstützelement hergestellt, welches nicht mit der Erläuterung zum Leistungsinhalt der BEL 751 0 benannt ist, ist dieses nach der BEL 381 0 abzurechnen.

  • Spitta Kommentar

    Aufwand zur Herstellung und Einarbeitung eines mehrarmigen Halte- oder Abstützelements unabhängig davon, ob es im Rahmen einer Neuanfertigung oder einer Instandsetzung anfällt.

    Notwendige Metallverbindungen werden unter der BEL 744 0 „Metallverbindung (KFO)“ je Verbindungsstelle abgerechnet.

    Auswirkung auf die Abrechnung
    Diese Leistung beschreibt nur gebogene Elemente