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BEL II 721 0
Spezial-Schraube einarbeiten

Spezial-Schraube einarbeiten

BEL II 721 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Für die Verbindung zweier Metallteile, z. B. im Rahmen eines festsitzenden kieferorthopädischen Gerätes mittels einer Spezialschraube, ist die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Beim Einarbeiten einer Spezialschraube ist fast zwangsläufig auch die BEL 722 0 (Trennen einer Basis) erforderlich, um die Funktionalität der Schraube zu gewährleisten.
  • Für die Verbindung zweier Metallteile, z. B. im Rahmen eines festsitzenden kieferorthopädischen Gerätes mittels einer Schraube, ist neben der BEL 721 0 die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) ansetzbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Einarbeiten einer Spezial-Schraube in eine Basis

    Als Spezial-Schrauben gelten z. B.

    • Schrauben, deren Konstruktion ausschließlich Einzelzahnbewegung zulässt,
    • Schrauben zur gezielten Sektorenbewegung,
    • Schrauben für asymmetrische Bewegungen,
    • Schrauben zur Metallverbindung,
    • Reziproke Druck- und Zugschraube,
    • Sagittale Druck- oder Zugschraube,
    • Transversale Zugschraube.

    Erläuterungen zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweis zur Abrechnung

    • Im Zusammenhang mit der Abrechnung der L-Nr. 721 0 heißt es im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des VDZI und der KZBV zur KFO-Abrechnung vom 29.02.2016:
      „Sind für die Herstellung einer Apparatur zur Gaumennahterweiterung auch die L-Nrn. 701 0, 721 0 und 722 0 abrechenbar?
      Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 sind die Basis nach L-Nr. 701 0, die Spezial-Schraube nach L-Nr. 721 0 und das Trennen der Basis nach L-Nr. 722 0 abrechenbar.

      Eine Basis für Einzelkiefergerät nach L-Nr. 701 0 kann nach der Erläuterung zum Leistungsinhalt aus Kunststoff oder Metall bestehen. Dies gilt entsprechend auch für eine GNE-Apparatur. Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung einer GNE-Apparatur formuliert werden.“

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung der BEL 721 0 bezieht sich ausschließlich auf den KFO-Bereich und kann nur nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet werden. Es ist zwingend zwischen der BEL 720 0 (Schraube einarbeiten) und der BEL 721 0 zu unterscheiden. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.