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BEL II 712 2
Sonderkunststoff (KFO)

Verarbeitung von Sonderkunststoff

BEL II 712 2 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Kiefer
Vergleich BEL II  beb 97 
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die Verwendung von Sonderkunststoff an einer Schiene kann nicht über die BEL 712 2 abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Je nach Gerät kann die BEL 712 2 je Kiefer abgerechnet werden. Das bedeutet, dass die Leistungen aus dem Bereich der Kieferorthopädie (jedoch nicht der Schienen) zusätzlich abzurechnen sind.
  • Die Materialkosten sind gesondert abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Verarbeitung von Sonderkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung eines KFO-Gerätes, FKO-Gerätes oder von Aufbissen und Abschirmelementen.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 712 2 ist nur bei zahnärztlicher Indikationsstellung abrechenbar.

    Die BEL 712 2 ist für die Verarbeitung von Sonderkunststoff einmal je Kiefer abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Im Gegensatz zur BEL 712 1 (Weichkunststoff [KFO]) kann die BEL 712 2 nur erbracht und abgerechnet werden, wenn die Leistung seitens der Zahnarztpraxis beauftragt wurde.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung der BEL 712 2 bezieht sich ausschließlich auf den KFO-Bereich und kann nur nach zahnärztlicher Indikation erbracht werden. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.