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BEL II 703 0
Schiefe Ebene

Schiefe Ebene

BEL II 703 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Bei einer „schiefen Ebene“, die aus Metall gefertigt wird, handelt es sich um keine Leistung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wird eine „schiefe Ebene“ nicht als eigenständige Leistung, sondern als Teil einer Basis für ein Einzelkiefergerät oder eine Schiene gefertigt, so ist für diese Leistung die BEL 710 0 (Aufbiss) anzusetzen.
  • Für die Anfertigung einer schiefen Ebene ist das Einstellen der Modelle in einen Fixator nach der BEL 011 2 (Fixator), ggf. zuzüglich eines Duplikatmodells nach der BEL 002 1 (Doublieren eines Modells) und BEL 001 0 (Modell), abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Basis aus Kunststoff und Herstellung einer schiefen Ebene.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Wird eine schiefe Ebene in Verbindung mit einer Basis für Einzelkiefergerät nach BEL 701 0 gefertigt, so ist sie nicht nach BEL 703 0, sondern nach BEL 710 0 abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Im Zusammenhang mit der Abrechnung einer schiefen Ebene heißt es im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des VDZI und der KZBV zur KFO-Abrechnung vom 29.02.2016:
      „Wie wird eine schiefe Ebene im Gegenkiefer im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorschubdoppelgeräten abgerechnet?
      Die im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorschubdoppelgeräten erforderliche schiefe Ebene im Gegenkiefer ist, gemäß der Erläuterung zur Abrechnung der L-Nr. 703 0 nach L-Nr. 710 0 „Aufbiss“, abrechenbar.“

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei dieser Leistung ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.