Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

BEL II 712 1
Weichkunststoff (KFO)

Verarbeitung von Weichkunststoff

BEL II 712 1 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Kiefer
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die Verwendung von Weichkunststoff an einer Schiene kann nicht über die BEL 712 1 abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Je nach Gerät kann die BEL 712 1 je Kiefer abgerechnet werden. Das bedeutet, dass die Leistungen aus dem Bereich der Kieferorthopädie (jedoch nicht der Schienen) zusätzlich abzurechnen sind.
  • Die Materialkosten sind gesondert abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung eines Positioners, von Aufbissen oder von Abschirmelementen.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 712 1 ist je Kiefer einmal abrechenbar.

    Die BEL 712 1 ist bei der Verwendung von elastischen Fertigteilen neben der BEL 710 0 nicht abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Im Zusammenhang mit der Abrechnung von Weichkunststoff heißt es im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des VDZI und der KZBV zur KFO-Abrechnung vom 29.02.2016:
      „Wie ist die Verarbeitung von Weichkunststoff in Verbindung mit der Herstellung von Aufbissbehelfen abzurechnen?
      Ein Aufbissbehelf kann teilweise oder vollständig in Weichkunststoff hergestellt werden; gemäß der Erläuterung zum Leistungsinhalt kann die Verarbeitung von Weichkunststoff jedoch nicht nach der L-Nr. 712 1 abgerechnet werden. Die Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs ist nach L-Nr. 382 1 abrechenbar.“

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung der BEL 712 1 bezieht sich ausschließlich auf den KFO-Bereich. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.