Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
BEL II 733 0
Feder, offen
Feder, offen
BEL II 733 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Feder
- Nicht abrechenbar
- Hilfsteile, die für die Anfertigung einer Feder verwendet werden, können nicht als Material abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
Wird eine Feder metallisch befestigt, kann zusätzlich die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) je Metallverbindung abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die BEL 733 0 beinhaltet alle offenen Federn mit einer Retention wie z. B. Protrusionsfeder, Interdentalfeder, Feder gekreuzt, auch aktiver Dorn oder Sporn.Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die Feder ist ein sehr vielseitig einsetzbares orthodontisches Hilfsmittel zur Einzelzahn- oder Sektorenbewegung. Durch eine Feder können sowohl Druck- als auch Zugkräfte entwickelt werden. Unter der L-Nr. 733 0 sind verschiedene Federarten zusammengefasst.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der BEL 733 0 bezieht sich ausschließlich auf den KFO-Bereich und kann nur nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet werden. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.