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BEL II 734 0
Feder, geschlossen

Feder, geschlossen

BEL II 734 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Hilfsteile, die für die Anfertigung einer geschlossenen Feder verwendet werden, können nicht als Material abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wird eine Feder metallisch befestigt, kann zusätzlich die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) je Metallverbindung abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Die BEL 734 0 beinhaltet alle geschlossenen Federn mit zwei Retentionen wie z. B. Protrusionsbogen, Paddelfeder, auch Schlinge, Schlaufe.

    Erläuterung zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die Feder ist ein sehr vielseitig einsetzbares orthodontisches Hilfsmittel zur Einzelzahn- oder Sektorenbewegung. Durch eine Feder können sowohl Druck- als auch Zugkräfte entwickelt werden. Unter der L-Nr. 734 0 sind verschiedene Federarten zusammengefasst.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung der BEL 734 0 bezieht sich ausschließlich auf den KFO-Bereich und kann nur nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet werden. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.