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BEL II 711 0
Abschirmelement

Abschirmelement

BEL II 711 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Das Anwenden von konfektionierten Elementen ist nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Je nach Gerät kann die BEL 711 0 sowohl im Zusammenhang mit der BEL 701 0 (Basis für Einzelkiefergerät) als auch mit der BEL 702 0 (Basis bimaxilläres Gerät) und der BEL 704 0 (Vorhofplatte) anfallen.
  • Sollte das Abschirmelement aus Weichkunststoff angefertigt werden, ist die BEL 712 1 (Weichkunststoff [KFO]) anwendbar. Das verwendete Material ist dann zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Herstellung eines Abschirmelementes wie z. B.

    • Zungengitter
    • Kunststoffschild
    • Kunststoffpelotte


    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 711 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Abschirmelemente können sowohl aus Kunststoff als auch aus Draht gefertigt werden und dienen dazu, die kieferorthopädisch zu behandelnden Zähne gegen muskulären Druck entweder der Zunge oder der Wangen abzuschirmen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung von Abschirmelementen bei KFO-/FKO-Geräten ist etwas komplexer, da unterschiedliche Abschirmelemente unter dieser Leistungsnummer zusammengefasst sind. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.