Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 2.11.04.0
Farbanpassung Fräskeramik
Farbanpassung Fräskeramik
BEB ZT 2.11.04.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die Leistung kann bei vollanatomischen und verblendeten Gerüsten aus Fräskeramik angewandt werden.
- Die L-Nr. 2.11.04.0 „Farbanpassung Fräskeramik“ kann je Zahneinheit einmal berechnet werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Fräskeramik abweichend vom Farbschlüssel
Anwendungshinweise
- individualisieren
- Nicht abrechenbar
- Eine individuelle Farbauswahl durch den Zahntechniker ist gemäß Leistungsbeschreibung nicht zwingend erforderlich.
- Vergleich BEB ZT BEB 97
- Kommentare
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Eine typische Farbgestaltung für eine Krone oder ein Brückenglied aus Fräskeramik erfolgt durch eine dreischichtige Standardanordnung (Dentin-Zahnhals-Schneide), die dem Farbspektrum eines vorgefertigten Farbrings entspricht.
- Wenn die Farbbestimmung anhand eines Farbrings nicht möglich ist, wenn verschiedene Farben in einer Brücke benötigt werden oder individuelle Verblendungen notwendig sind, fällt eine zusätzliche Leistung für die Farbanpassung der Fräskeramik an.
- Diese Anpassung ist entscheidend, um eine ästhetisch ansprechende und natürliche Erscheinung zu gewährleisten und individuelle Patientenbedürfnisse zu erfüllen.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Die L-Nr. 2.11.04.0 „Farbanpassung Fräskeramik“ kann je Zahneinheit berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,08 37,13 1,16 39,88 1,20 41,25
- Verblendleistungen im Detail
Im Gegensatz zur BEB 97 sind die Verblendleistungen in der BEB Zahntechnik® detaillierter abrechenbar. Wurde bisher immer die gleiche Abrechnungsposition verwendet, ist in der BEB Zahntechnik® die Verblendposition aufgeteilt worden. Hier sind jetzt die Gerüstmaterialen berücksichtigt worden. Je nach Material ist der tatsächliche Zeitaufwand des Zahntechnikers unterschiedlich.
Da keine BEB den aktuellsten Stand der Zahntechnik beschreiben kann, sind unter Umständen neue individuellere Unterpositionen möglich und nötig.
- Hinweise