Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 2.05.06.0
Farbanpassung Maltechnik
Farbanpassung Maltechnik
BEB ZT 2.05.06.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Bei der herkömmlichen „Standardfarbe“ handelt es sich um eine Farbgestaltung durch Bemalung entsprechend dem Farbmuster eines konfektionierten „Farbrings“. Hat sich bei der Farbbestimmung eine individuelle nicht herkömmliche Farbe ergeben, kann der Mehraufwand mit dieser Position abgerechnet werden.
- Diese Leistung ist eine ergänzende Leistung zu einer Farbgebung durch Bemalung und wird je Zahneinheit abgerechnet.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Presskeramikverblendung abweichend vom Farbschüssel
Anwendungshinweise
- mehrere Farben im Brückenverband
- je Zahneinheit
- individualisieren
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
Kostenfaktor/je Min. Euro 1,08 0,00 1,16 0,00 1,20 0,00
- Presskeramikkronen und Inlays
Neben den gefrästen vollanatomischen Kronen sind auch die gepressten vollanatomischen heutzutage ein Standard in den Zahnarztpraxen und Dentallaboren.
Durch neue Materialien, wie z. B. mehrfarbige Rohlinge, ist heute ein größeres Leistungsspektrum abdeckbar. Wenn in diesem Verfahren im Labor Leistungen entstehen, die nicht durch Abrechnungspositionen erfasst sind, können diese zusätzlich als Unterpositionen angelegt werden.
Anzumerken ist, dass das Material in den Rechnungen nicht vergessen werden sollte.
- Spitta Kommentar
- Qualitätsmerkmal
- unverwechselbare, ausreichende und zweckmäßige Dokumentation