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GOÄ 4538
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien, aerob

Untersuchung zum Nachweis von Bakterien nach Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien, aerob (z. B. Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Anar, Thayer-Martin-Medium), je Nährmedium

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GOÄ 4538 Schnellcheck

Punktzahl:120
  • Abrechenbar
    • Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4538 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
    • Die Leistungsnummer Ä4538 gehört zu GOÄ Teil M-IV. Für alle Leistungen des GOÄ Teils M-IV. gilt: Werden Untersuchungen berechnet, die im methodischen Aufwand mit im Leistungstext konkret benannten Untersuchungen vergleichbar sind, so muss die Art der berechneten Untersuchungen genau bezeichnet werden.
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Abrechenbar
  • Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4538 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
  • Die Leistungsnummer Ä4538 gehört zu GOÄ Teil M-IV. Für alle Leistungen des GOÄ Teils M-IV. gilt: Werden Untersuchungen berechnet, die im methodischen Aufwand mit im Leistungstext konkret benannten Untersuchungen vergleichbar sind, so muss die Art der berechneten Untersuchungen genau bezeichnet werden.
  • Spitta Kommentar

    Die Ä4538 ist abrechenbar für die Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch aerobe Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektivoder Anreicherungsmedien. Als konkrete Beispiele für Nährmedien werden Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Agar und Thayer-Martin-Medium genannt. Da es sich um eine exemplarische Aufzählung handelt, kommen aber auch grundsätzlich weitere Nährmedien infrage. Die Leistung ist je notwendiger Untersuchung und je unterschiedliches Nährmedium berechenbar.

    Anwendungsempfehlung

    Zur Ä4538 kann ggf. die Ä 298 für die Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung hinzukommen. Für die Ä 298 gilt der normale Gebührenrahmen (von 1,0-bis 3,5-fach).

    Werden kombinierte Teststäbchen verwendet, mit denen auf der einen Seite einen Laktobazillen Test, auf der anderen Seite ein Test auf Streptococcus mutans durchgeführt wird, kann die Ä4538 zweimal berechnet werden, da es sich um zwei separate Selektivnährmedien handelt.

    Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung verbrauchte Einmalartikel können gemäß § 10 Abs. 1 GOÄ als Ersatz von Auslagen berechnet werden. Mit den Gebühren für die Ä4538 abgegolten sind Kosten der technischen Fremdabwicklung und Kosten der Eigenauswertung von mikrobiologischen Laboratoriumsuntersuchungen. Abgegolten sind darüber hinaus auch die Beurteilung, die obligatorische Befunddokumentation, die Befundmitteilung sowie der einfache Befundbericht. Versand- und Portokosten sowie Kosten für Pharmaka im Zusammenhang mit Funktionstesten sind ggf. zusätzlich berechenbar.

    Erfolgt eine konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten über das Ergebnis der Untersuchung/des Tests, die Diagnose und die medizinischen Folgerungen, ist hierfür ihrer Leistungsbeschreibung entsprechend die Ä 60 zutreffend. Eine Leistung nach Ä4538 ist nur berechenbar, wenn der Leistungsinhalt selbst erbracht wurde. Es gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung nach § 4 Abs. 2 GOÄ, wonach (Zahn-)Ärzte nur eigene Leistungen berechnen dürfen. Die Berechnung von z. B. an ein Fremdlabor delegierten Laborleistungen ist nicht möglich. Dadurch soll verhindert werden, dass Ärzte durch die Weiterberechnung von in Auftrag gegebenen Laborleistungen Gewinne erzielen.

  • Fallbeispiele

    In der Zahnheilkunde ist die Erbringung einer Leistung gemäß Ä4538 in der zahnärztlichen mikrobiologischen Diagnostik denkbar z. B. für einen semiquantitativen Streptococcus-mutans-Speicheltest oder einen semiquantitativen Laktobazillen-Speicheltest.