Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

GOÄ 555
Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen

Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 555 Schnellcheck

Punktzahl:120
  • Abrechenbar
    • je Sitzung abrechenbar
    • Die GOÄ 555 ist abrechenbar die die gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen.
check
Abrechenbar
  • je Sitzung abrechenbar
  • Die GOÄ 555 ist abrechenbar die die gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 555

    keine

    Allgemeine Bestimmungen

    In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten, mit Ausnahme der für Inhalationen sowie der Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Leistungsbeschreibung

      Mit der GOÄ 555 wird die „gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen“ in Ansatz gebracht. Die Niederfrequenztherapie bei anderen Indikationen entspricht der Leistungsbeschreibung der GOÄ 551 (Reizstrombehandlung [Anwendung niederfrequenter Ströme]).

      Der Ansatz der im Vergleich zur Reizstrombehandlung (GOÄ 551) deutlich höher bewerteten GOÄ 555 GOÄ setzt die Behandlung gemäß Leistungsbeschreibung, nämlich die gezielte Therapie von „spastischen und/oder schlaffen Lähmungen“ voraus.

    • Erhöhter Steigerungssatz

      Die GOÄ 555 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden. Der Mittelsatz liegt beim reduzierten Gebührenrahmen bei 1,8. Bei Verwendung eines Steigerungssatzes oberhalb des Mittelsatzes ist bei Leistungen des reduzierten Gebührenrahmens eine medizinische Begründung erforderlich.

      Die Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOÄ von einem dem 2,5-fachen Satz übersteigenden Steigerungsfaktor ist nicht möglich.