Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 1.11.02.0
DICOM-Daten in Planungsprogramm einlesen
DICOM-Daten in Planungsprogramm einlesen
BEB ZT 1.11.02.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) ist ein Standardformat für die Speicherung, Übertragung und Darstellung von medizinischen Bildern. In der Medizin werden DICOM-Daten häufig für verschiedene Bildgebungsmodalitäten, wie Röntgenaufnahmen, CT-Scans (Computertomographie) und MRT-Scans (Magnetresonanztomographie), verwendet.
- Die L-Nr. 1.11.02.0 „DICOM-Daten in Planungsprogramm einlesen“ wird je Einlesevorgang berechnet.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- DICOM-Daten in Planungsprogramm einlesen
- Nicht abrechenbar
- Dateneinlesungen, die nicht dem DICOM-Format entsprechen, sind nicht mit dieser Position berechenbar.
- Das Einscannen ist nicht Bestandteil dieser Leistung.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 1,28 1,35
Planzeit in Min. (gerundet): nach Aufwand
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Erfassen Sie alle durchgeführten Leistungen und Verfahren, die auf Basis der eingelesenen DICOM-Daten erfolgen sorgfältig und transparent in der Abrechnung.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Die DICOM-Daten, die in Planungsprogramme für die Zahntechnik eingelesen werden, müssen spezielle Richtlinien erfüllen. Stellen Sie sicher, dass die Verwendung von DICOM-Daten und deren Abrechnung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien im Einklang stehen.
- Spitta Kommentar
- Qualitätsmerkmal
- ausreichende, unverwechselbare und zweckmäßige Dokumentation