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beb ZT
Allgemeine Hinweise

  • Allgemeiner Hinweise:

    • 2009 wurde seitens des VDZI die BEB Zahntechnik® veröffentlicht. Diese private Positionsliste unterscheidet sich erheblich von der etablierten BEB 97. Dies betrifft sowohl die Positionsnummern, Positionsbezeichnungen als auch die entsprechenden Leistungsinhalte.

    • Ähnlich wie in der BEB 97 sind die Leistungen der BEB Zahntechnik® auch in Hauptgruppen unterteilt.

    • In der Gruppe 1 sind dies die Leistungen 1.01.01.0 – 1.19.01.0, welche die arbeitsvorbereitenden Leistungen als eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen darstellen.

    • Im Gegensatz zur BEB 97 wurden in der BEB Zahntechnik® die Hauptgruppen anders benannt. Die ehemalige Hauptgruppen 0 und 1 aus der BEB 97 wurden in der BEB Zahntechnik® in der Hauptgruppe 1 zusammengefasst. Zusätzlich zu bestehenden Positionen wurden hier neue Positionen aufgenommen, um den tatsächlichen zeitlichen Arbeitsaufwand des Zahntechnikers besser und genauer dokumentieren und abzurechnen können. Sollten Ihnen gewohnte Positionen fehlen oder möchten Sie neue Positionen anlegen, können Sie zu den bereits bestehenden Positionen die entsprechenden Unterpositionen erzeugen.

    • Wie sieht es eigentlich mit der Berechnung von Verbrauchsmaterialen in der andersartigen Abrechnung aus? In der Regel werden Verbrauchsmaterialien nicht berechnet, obwohl das Material in den Leistungen in der Regel nicht inkludiert ist.

    • In der ersten Anwendung der BEB Zahntechnik®haben viele Nutzer ähnliche Probleme. Wie werden die Preise berechnet? Können bestehende Abrechnungsketten aus der BEB 97 einfach in die BEB Zahntechnik® „umgewandelt“ werden? Hierbei ist die BEB Zahntechnik® als neue Abrechnungsliste zu verstehen. Das bedeutet, dass sowohl die Preise neu zu kalkulieren als auch die Abrechnungsketten neu zu gestalten sind. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, sich auch mit den Inhalten der jeweiligen Leistung zu beschäftigen.

    • In der BEB Zahntechnik® müssen aufgrund neuer Techniken und Materialien immer wieder neue Positionen erzeugt werden. In der BEB 97 werden solche Positionen einfach mit neuen Positionsnummern und Positionsbezeichnungen versehen. In der BEB Zahntechnik® verhält es sich etwas anders. Hier werden zu bestehenden Positionen die neuen Leistungen als „Unterpositionen“ erzeugt. Hierzu wird die letzte Ziffer der Positionsnummer genutzt. Aus der Null werden dann die Ziffern eins bis acht. Das bedeutet, dass für neue Leistungen genügend Positionsnummern „frei“ sind.

    • Die BEB Zahntechnik® ist mit 536 Positionen wesentlich kleiner als die gebräuchliche BEB 97. Das bedeutet nicht, dass die BEB Zahntechnik® deswegen ungenauer ist oder deswegen viele Leistungen zusammengefasst wurden. In der BEB 97 sind zum Teil Leistungen enthalten, die seit Jahren nicht mehr in der Zahntechnik angewendet werden bzw. wurden.

    • Muss ich, wenn ich die BEB Zahntechnik® einführe, zukünftig alle Rechnungen mit dieser BEB-Liste schreiben? Dies ist eine häufig gestellte Frage. Grundsätzlich können sind Sie in der Wahl der BEB frei. Das bedeutet, dass Sie in ihrer Abrechnungssoftware kunden- oder arbeitsspezifisch zwischen den BEBs wechseln können.

    • Wie kann ich in der BEB Zahntechnik® meine Preise aus der BEB 97 übernehmen? Die BEB Zahntechnik® ist von den Positionen anders aufgebaut als die BEB 97. Durch neue Positionen mit anderen Planzeiten müssen wir in der BEB Zahntechnik® die Preise neu kalkulieren. Durch die geänderten Abrechnungspositionen werden sich die Rechnungen ändern. Ein einfaches Gegenüberstellen ist somit nicht möglich.