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  • goae 4852

GOÄ 4852
Zytologische Untersuchung

Zytologische Untersuchung von z. B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -, je Untersuchungsmaterial

  • Spitta Kommentar

    Die Ä4852 ist abrechenbar für die zytologische Untersuchung mit besonderen Aufbereitungsverfahren. Als konkrete Beispiele wird die zytologische Untersuchung von Punktaten, Sputum, Sekreten und Spülflüssigkeiten genannt. Da es sich um eine exemplarische Aufzählung handelt, kommen aber auch grundsätzlich die Untersuchung anderer Untersuchungsmaterialien infrage.

    Eine eventuell erforderliche Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material wird von der Leistungsbeschreibung umfasst und ist nicht gesondert berechnungsfähig. Die Leistung ist je Untersuchung berechenbar, d. h. ggf. je unterschiedliches Untersuchungsmaterial erneut.

    Anwendungsempfehlung

    Zur Ä4852 kann ggf. die Ä 297 für die Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung hinzukommen. Für die Ä 297 gilt der normale Gebührenrahmen (von 1,0- bis 3,5-fach).

    Erfolgt eine konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten über das Ergebnis der Untersuchung/des Tests, die Diagnose und die medizinischen Folgerungen, ist hierfür ihrer Leistungsbeschreibung entsprechend die Ä 60 zutreffend.

  • Fallbeispiele

    In der Zahnheilkunde ist eine Leistung gemäß Ä4852 z. B. für die zytologische Untersuchung von Taschen- oder Kanalinhalt denkbar.