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Festzuschussgruppe 7
Suprakonstruktion Zahn 31

Bereich: Allgemein
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: Festzuschüsse

Suprakonstruktion Zahn 31, Wiederbefestigung der Suprakonstruktion und Erneuerung der Keramikvollverblendung (indirektes Verfahren)

Andersartige Versorgung

(0)AnzahlFeZAnzahlBema-
Nr.a
AnzahlGOZ-
Nr.b
17.3--12320
17.4----


  • Mögliche zusätzliche Leistungen

    GOZ-Nr. 0050, 5170, 4040, usw.

  • Hinweis

    Suprakonstruktionen sind in der Regel andersartige Versorgungen (Ausnahme: Die Voraussetzungen der ZE-Rili 36 sind erfüllt). Andersartige Versorgungen werden direkt mit dem Patienten abgerechnet.

    FZ 7.3 wurde für die Erneuerung der Facette, FZ 7.4 für die Wiederbefestigung der Suprakonstruktion gewährt. Wäre die Verblendung direkt im Mund erneuert worden, käme FZ 7.4 nicht zum Ansatz.

    aDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.

    bDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.