Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Festzuschussgruppe 7
Suprakonstruktion Zahn 31
Suprakonstruktion Zahn 31, Wiederbefestigung der Suprakonstruktion und Erneuerung der Keramikvollverblendung (indirektes Verfahren)
Andersartige Versorgung
(0)Anzahl | FeZ | Anzahl | Bema- Nr.a | Anzahl | GOZ- Nr.b |
---|---|---|---|---|---|
1 | 7.3 | - | - | 1 | 2320 |
1 | 7.4 | - | - | - | - |
- Mögliche zusätzliche Leistungen
GOZ-Nr. 0050, 5170, 4040, usw.
- Hinweis
Suprakonstruktionen sind in der Regel andersartige Versorgungen (Ausnahme: Die Voraussetzungen der ZE-Rili 36 sind erfüllt). Andersartige Versorgungen werden direkt mit dem Patienten abgerechnet.
FZ 7.3 wurde für die Erneuerung der Facette, FZ 7.4 für die Wiederbefestigung der Suprakonstruktion gewährt. Wäre die Verblendung direkt im Mund erneuert worden, käme FZ 7.4 nicht zum Ansatz.
aDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.
bDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.