Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Schienen
Verbandplatte mit Interdental-Knopfklammern
Gerade bei einer Wundversorgung ist das Anlegen einer Verbandplatte oftmals medizinisch indiziert. Eine Verbandplatte gleicht in ihrer Herstellung und Anwendung einem nicht adjustierten Aufbissbehelf. Meistens besteht eine Verbandplatte aus Kunststoff, wird im Tiefziehverfahren hergestellt und mit Haltelementen am Restgebiss befestigt. In diesem Fallbeispiel handelt es sich um eine Verbandplatte im Unterkiefer mit 4 Interdentalknopfklammern.
Angelieferte Unterlagen aus der Zahnarztpraxis:
- Abformungen OK/UK (alternativ digitale Abformung)
Abrechnung nach GKV
Regelversorgung
In diesem Beispiel handelt es sich nach den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse um eine Regelversorgung. Bei einer Regelversorgung fallen keine zusätzlichen privaten zahntechnischen Leistungen an, die dem Patienten außerhalb des BEL II zusätzlich in Rechnung gestellt werden dürfen. Auch bei der Verwendung einer Edelmetalllegierung bleibt die Regelversorgungsform bestehen.
Die Rechnungslegung für eine Regelversorgung erfolgt immer nach dem BEL II. Leistungen aus einem privaten Leistungsverzeichnis (z. B. nach der BEB Zahntechnik®) kommen hier nicht zum Tragen.
Fallbeispiel
Verbandplatte mit 4 Interdentalknopfklammern im Unterkiefer
- Empfohlene Abrechnung nach BEL II – Regelversorgung
(0)BEL II Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkung 001 0 Modell 1 Arbeitsmodell 380 0 Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung 4 402 0 Aufbissbehelf o. adj. Oberfläche 1 933 0 Versandkosten 2 nicht im Praxislabor - Notizen
- Sollte das Arbeitsmodell, auf dem die Schiene angefertigt wird, doubliert werden, sind der Doubliervorgang und das neue Modell abrechnungsfähig.
- Konfektionierte, vorgefertigte Halte-/Stützvorrichtungen sind nicht als Material abrechenbar.
- Fakultative Leistungen
(0)beb97 Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkung 001 0 Modell 1 doubliertes Arbeitsmodell 002 1 Doublieren eines Modells 1 - Hinweis
- Die Anzahl der Modelle muss nicht mit der Anzahl der Abformungen übereinstimmen.
- Neben den in den Erläuterungen aufgeführten Anlässen für die Notwendigkeit eines mittels Doublieren hergestellten Zweitmodells kann auch die „medizinische Indikation“ die Abrechenbarkeit begründen.
- In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, Ihre spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.






