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Schienen
Aufbissschiene adjustierter Oberfläche, aufgestellte Zähne
Bereich: KFO-Geräte und Schienen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II
empfohlen
(0)BEL II | Abrechenbare Leistung | Menge | Anmerkung |
---|---|---|---|
001 0 | Modell | 3 | |
002 1 | Dublieren eines Modells | 1 | |
302 0 | Aufstellen Wachs oder Kunststoff, je Zahn | 5 | |
362 0 | Fertigstellen je Zahn | 5 | |
401 0 | Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche | 1 | |
710 0 | Aufbiss | 2 | |
933 0 | Versandkosten | 2 | |
Mat. | Frontzahn | 2 | |
Mat. | Seitenzahn | 5 |
- Tipp
Wenn in einer Schiene Zähne ersetzt werden, kann zwar das Auf- und Fertigstellen abgerechnet werden, die L-Nr. 301 0 "Aufstellen, Grundeinheit" ist jedoch nicht möglich.
- fakultative Leistungen
(0)BEL II Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkung 382 1 Weichkunststoff 1 382 2 Sonderkunststoff 1 muss seitens der Praxis beauftragt werden 380 0 Einfach gebogene Halte-/Stützvorrichtung je Mat. Sonderkunststoff 1 Mat. Weichkunststoff 1 - Hinweis
- Die L-Nr. 382 1 "Weichkunststoff" ist bei Schienen nicht in jedem KZV-Gebiet abrechenbar. Bitte Fragen Sie hierzu die geltenden Regelungen bei der zuständigen KZV an.
- Der Weichkunststoff ist als Material abrechnungsfähig.