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Schienen
Adjustierte Schiene im OK im CAD/CAM-Verfahren hergestellt
Bereich: KFO-Geräte und Schienen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II
empfohlen
| (0)BEL II | Abrechenbare Leistungen | Menge | Anmerkung | 
|---|---|---|---|
| 001 0 | Modell | 3 | Kontrollmodell, Gegenkiefermodell, Dublikatmodell | 
| 002 1 | Doublieren eines Modells | 1 | |
| 012 0 | Mittelwertartikulator | 1 | |
| 401 0 | Aufbissbehelf mit adj. Oberfläche | 1 | |
| 710 0 | Aufbisse | 2 | je Kieferhälfte | 
| 933 0 | Versandkosten | 1 | nicht im Praxislabor | 
- Hinweis
- Die L-Nr. 382 1 "Weichkunststoff" kann bei harten/weichen Schienen ggf. abgerechnet werden.
 - Die L-Nr. 382 1 "Weichkunststoff" ist nicht in jedem KZV-Gebiet im Zusammenhang mit Schienen abrechnungsfähig.
 
 - Tipp
- In der L-Nr. 401 0 "Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche" ist nicht der Herstellungsprozess beschrieben.
 - Leistungen, die digital erbracht werden, können im Rahmen einer Regelversorgung nicht über die BEL II abgerechnet werden.
 - Für den Fall, dass bei einer Leistung Zähne hinzugefügt werden müssen. sind nur die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht aber die L-Nrn. 301 0 und 361 0 abrechenbar.
 
 - fakultative Leistungen
(0)BEL II Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkung 382 1 Weichkunststoff 1 382 2 Sonderkunststoff 1 muss vom Zahnarzt beauftragt werden  






