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Reparaturen
Vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung einer Totalprothese im Oberkiefer

Bereich: Reparaturen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II

empfohlen

(0)BEL IIBerechenbare LeistungenMengeBemerkung
001 0Modell2
011 2Fixator1
809 0Vollständige Unterfütterung1
933 0Versandkosten2nicht im Praxislabor
  • Hinweis

    Wichtig:
    Die Abrechenbarkeit der Positionen 001 0 (Modell) sowie 011 2 (Fixator) – nicht 012 0 (Mittelwertartikulator) – sind in der Sitzung des gemeinsamen Ausschusses vom 03.10.1996 festgelegt worden. Demnach können der sogenannte Gipskonter unter der BEL-Nr. 001 0 und der Fixator unter 011 2 zusätzlich abgerechnet werden. In der Praxis zeigt sich, dass diese Leistungen bei dieser Art der Reparatur generell anfallen bei sachgerechter Durchführung, da die Prothesenbasis bei einer vollständigen Unterfütterung soweit reduziert werden muss, dass eine Fixierung, durch die restlich verbleibenden Prothesenanteile auf dem Modell, nicht fehlerfrei möglich ist.

    Die Position 801 0 (Grundeinheit ZE) ist bei einer vollständigen Unterfütterung nicht abrechenbar, es sei denn, es fallen weitere Leistungseinheit an die dann eine „Grundeinheit ZE“ nach sich ziehen.