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Reparaturen
Erweiterung um 3 Rückenschutzplatten an vorhandenem Modellguss mit 3 neuen vestibulären Kompositverblendungen

Bereich: Reparaturen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II

Basisleistungen

(0)BEL IIBerechenbare LeistungenMengeBemerkung
001 0Modell1Gegenbiss
001 0Modell1Arbeitsmodell
012 0Mittelwertartikulator1
155 0Konditionierung je Zahn3
164 0Vestibuläre Verblendung Komposit3
208 1Rückenschutzplatte3
801 0Grundeinheit ZE1Instandsetzung
802 4LE Basisteil Kunststoff1
802 6LE Rückenschutzplatte einarbeiten3
802 7LE Kunststoffsattel1lösen und wiederbefestigen
807 0Metallverbindung/Wiederherstellung3
933 0Versand je Versandgang2
Mat.Lot0,9 gr.
  • Mögliche Zusatzleistungen
    (0)BELL II/
    BEB 97
    Berechenbare LeistungenMengeBemerkung
    001 0Modell1Situationsmodell
    161 0Zahnfleisch Kunststoff3
    165 0Zahnfleisch Komposit3
    0723Zahnfarbenbestimmung I1
    0724Zahnfarbenbestimmung II1
    1251Vorwall1
    2945Individuell charakterisieren, Polymer-Glas3
    8123Prothese säubern und polieren3
  • Hinweis

    Die Verwendung der blau markierten BEB-Positionen (z. B. im Bereich der Kauflächen-Gestaltung und Qualitätssteigerung) ändert den Eigenanteil des Patienten. Die Verwendung dieser Positionen obliegt der Beauftragung durch den Behandler oder der technischen Notwendigkeit durch den Zahntechniker.

  • Notizen

    Die Position 820 0 Kronen/Brückenglied Reparatur, Grundeinheit fällt in der Regel nur bei Reparaturen des metallenen Teils einer Krone/eines Brückengliedes an. Ausnahmen in einigen KZV-Bezirken möglich.

    Rückenschutzplatten unterliegen keinen Verblendgrenzen und können daher auch im außervertraglichen Bereich (hier Zahn 45) inkl. Verblendung über BEL II abgerechnet werden.