Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Reparaturen
Löten einer bei 46 und 44 aufgetrennten Brücke und Erneuerung der vestibulären Verblendungen
Regelversorgung
empfohlen
(0)BEL II | Berechenbare Leistungen | Menge | Bemerkung |
---|---|---|---|
001 0 | Modell | 1 | Gegenkiefer |
005 3 | Modell nach Überabdruck | 1 | |
012 0 | Mittelwertartikulator | 1 | |
807 0 | Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung | 2 | |
820 0 | Instandsetzung Krone/Flügel/Brückenglied | 2 | Schließen des Trennspalts |
820 0 | Instandsetzung Krone/Flügel/Brückenglied | 2 | Vorbereiten für Verblendung |
933 0 | Versandkosten | 2 | nicht im Praxislabor |
Mat. | Lotmaterial | gr. | 75 % der tatsächlich entstandenen Kosten |
Mat. | Gusslegierung | gr. | falls erforderlich |
- Hinweis
Aus: „Einleitende Bestimmungen des BEL II 2014, §2, Abs. 4“:
„Für Metallverbindungen bei Instandsetzungen/Erweiterungen nach der L-Nr. 807 0 können die Kosten für Lote zu 75% abgerechnet werden.“
Aus: „Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II 2014 zum 01.04.2014“: „L-Nr. 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung:
… Bietet das Labor dem Zahnarzt in den Fällen der Regelversorgung ein alternatives technisches Verfahren für die Metallverbindung an, kann die Berechnung mit der L-Nr. 807 0 erfolgen. Das dabei notwendige Material ist unter Angabe der Art, der Menge und des Preises in Höhe von 75 % der entstandenen Kosten abrechnungsfähig.“